ALLGEMEINES
Was sind die Rechtsgrundlagen für den Religionsunterricht? |
Wer ist für den katholischen Religionsunterricht zuständig? |
In der österreichischen Bischofskonferenz ist Bischof Wilhelm Krautwaschl für Schulfragen zuständig.
Der katholische Religionsunterricht wird von den Schulämtern der Diözesen inhaltlich verantwortet und gemeinsam mit den Bildungsdirektionen organisiert. Die inhaltliche Aufsicht erfolgt durch Fachinspektorinnen und Fachinspektoren für den katholischen Religionsunterricht.
Die Schulämter sind in der Konferenz der Schulamtsleiterinnen und Schulamtsleiter Österreichs (SALK) vernetzt. |
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften |
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sind jene, die historisch, aufgrund eigener Gesetze oder aufgrund des Anerkennungsgesetzes 1874 staatlich anerkannt sind. Infolge der Anerkennung stehen diesen Kirchen und Religionsgesellschaften bestimmte Rechte - unter anderem die Besorgung, Leitung und Beaufsichtigung des konfessionellen Religionsunterrichtes – zu.
Derzeit sind in Österreich folgende Kirchen und Religionsgesellschaften gesetzlich anerkannt:
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Eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften |
Mit dem Gesetz über die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften (1999) wurde neben den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften eine zweite Form der Rechtspersönlichkeit für Religionsgemeinschaften eingeführt. Eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften haben Rechtspersönlichkeit, ihnen kommen aber nicht die gleichen Rechte zu wie gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften. So haben sie etwa nicht das Recht, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht zu organisieren.
Derzeit gibt es in Österreich folgende eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften:
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BESUCH DES RELIGIONSUNTERRICHTS
Muss der Religionsunterricht besucht werden? |
Für alle Schülerinnen und Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses ein sogenannter Pflichtgegenstand an den öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten
Für alle katholischen Schülerinnen und Schüler an den oben genannten Schulformen ist daher der Besuch des katholischen Religionsunterrichtes verpflichtend. Aufgrund der Religionsfreiheit gibt es jedoch die Möglichkeit, sich vom Religionsunterricht abzumelden.
In den Berufsschulen in allen Bundesländern außer Tirol und Vorarlberg wird Religionsunterricht als Freigegenstand angeboten. Schülerinnen und Schüler können sich dazu anmelden. |
Können Schülerinnen und Schüler, die eine andere Religion haben, am katholischen Religionsunterricht teilnehmen? |
Der Religionsunterricht ist konfessionell gebunden. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, am Religionsunterricht einer anderen gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft, ist daher grundsätzlich nicht erlaubt. Also kann zum Beispiel eine evangelische Schülerin nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen oder umgekehrt.
Es gibt allerdings Projekte, in denen manche Kirche eine Zusammenarbeit vereinbart haben, so etwa den dialogisch-konfessionellen Religionsunterricht. |
Können Schülerinnen und Schüler, die keiner Religion angehören, am Religionsunterricht teilnehmen? |
Ja. Schülerinnen und Schüler, die ohne religiöses Bekenntnis sind, können den Religionsunterricht als Freigegenstand besuchen. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die einer eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören.
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen, danach durch die Schülerin bzw. den Schüler selbst.
Die Anmeldung muss in den ersten fünf Tagen zu Beginn des Schuljahres vorgenommen und schriftlich bei der Schulleitung (oder einer von dieser beauftragten Person) abgegeben werden.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen der Reifeprüfungsverordnungen kann die Schülerin bzw. der Schüler auch im Freigegenstand Religion maturieren. |
Warum und wie kann man sich vom Religionsunterricht abmelden? |
Alle Schülerinnen und Schüler, die Angehörige einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sind, sind schulrechtlich zum Besuch des Religionsunterrichts verpflichtet. Aufgrund der Religionsfreiheit gibt es die Möglichkeit der Abmeldung.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben die Schülerinnen und Schüler das Recht, sich vom Pflichtgegenstand Religion selbständig abzumelden. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nur die Erziehungsberechtigten ihr Kind abmelden.
Die Abmeldung kann jeweils zu Beginn des Schuljahres innerhalb der ersten fünf Kalendertage erfolgen. Auch an nach Semestern gegliederten Schularten (z. B. Neue Oberstufe) ist die Abmeldung nur zu Beginn des Schuljahres möglich.
Die Abmeldung ist als formloses Schreiben in der Schule abzugeben und gilt jeweils für ein Schuljahr. |
Können sich katholische Schülerinnen und Schüler, die sich am Schulanfang abgemeldet haben, während des Schuljahres anders entscheiden und wieder teilnehmen? |
Ja. Ein Widerruf der Abmeldung während des Schuljahres ist jederzeit möglich und erfolgt wie die Abmeldung selbst schriftlich bei der Schulleitung. |
Wie handhaben katholische Privatschulen den Religionsunterricht? |
Die Aufnahmeverträge katholischer Privatschulen sehen in der Regel vor, dass eine Abmeldung vom Religionsunterricht nicht möglich ist. SchülerInnen ohne religiöses Bekenntnis müssen sich für einen konfessionellen Religionsunterricht (in der Regel der katholische oder ein andere christlicher Religionsunterricht) anmelden.
Die Schulen orientieren sich am christlichen Menschenbild, leben christliche Werte und feiern die Feste im christlichen Jahreskreis. Religion wird im Alltag thematisiert und praktiziert, spirituelle Elemente und Liturgie gehören zum schulischen Leben. |
Dürfen in Religion Hausübungen gegeben werden? |
Ja. Genauso wie in allen anderen Gegenständen dürfen auch in Religion Hausübungen gegeben werden. |
Wie sieht die Leistungsbeurteilung in Religion aus? |
Die Leistungsbeurteilung richtet sich nach den gleichen Regelungen die in anderen Gegenständen. Grundlage der Beurteilung sind Mitarbeit, weiters können Tests und (ab der 5. Schulstufe) mündliche Prüfungen abgehalten werden. |
AUSMASS
Wie viele Wochenstunden Religionsunterricht gibt es? |
Der konfessionelle Religionsunterricht ist gesetzlich im Ausmaß von zwei Wochenstunden vorgesehen. An manchen Schularten (z. B. Kollegs) gibt es davon abweichende Regelungen. Das Wochenstundenausmaß ist aus der Stundentafel der jeweiligen Schulart ersichtlich. |
Warum gibt es manchmal nur eine Stunde Religion? |
§ 7a des Religionsunterrichtsgesetzes sieht vor, dass der Religionsunterricht im Ausmaß von nur einer Wochenstunde stattfindet, wenn am Religionsunterricht eines Bekenntnisses in einer Klasse weniger als 10 Schüler teilnehmen, die zugleich weniger als die Hälfte aller Schüler in dieser Klasse ausmachen. Sobald also mindestens 10 Schüler einer Klasse einen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, findet dieser im Ausmaß von zwei Wochenstunden statt. |
Wie viele Schülerinnen und Schüler müssen mindestens teilnehmen, damit Religionsunterricht stattfindet? |
Eine Wochenstunde wird seitens des Staates finanziert, wenn am Religionsunterricht – vereinfacht gesagt – drei Schülerinnen bzw. Schüler teilnehmen. |
Können Schülerinnen bzw. Schüler, in deren Klasse kein Religionsunterricht zustande kommt, am Religionsunterricht einer anderen Klasse, einer anderen Schulstufe oder einer anderen Schule bzw. Schulart teilnehmen? |
Ja, es kann eine sogenannte Religionsunterrichtsgruppe gebildet werden, wenn am Religionsunterricht weniger als die Hälfte der Schüler einer Klasse teilnehmen. Dies muss vom Standpunkt der Schulorganisation sowie des Religionsunterrichtes her vertretbar sein und wird daher in Rücksprache zwischen der Schulleitung und der zuständigen Fachinspektion vereinbart. |
INHALTE DES RELIGIONSUNTERRICHTS
Was wird in Religion unterrichtet? Wo finde ich Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht? |
Lehrpläne gibt es unter www.schulamt.at/lehrplaene
Eine Übersicht über alle verfügbaren Bücher für den katholischen Religionsunterricht gibt es unter www.schulbuchrechner.at. Die Bücher können für den Unterricht regulär über die Schulbuchaktion bezogen werden. Ansichtsexemplare liegen im Interdiözesanen Katechetischen Fonds auf: Singerstrasse 7, Stiege IV, 2. Stock. |
AUSBILDUNG
Wie wird man eigentlich Religionslehrerin bzw. Religionslehrer? |
Für die Volksschule erfolgt die Ausbildung ausschließlich an den vier Kirchlichen Pädagogischen Hochschulen (KPH), für alle weiterführenden Schulen an den KPH gemeinsam mit den Universitäten. Allgemeine Infos zur Ausbildung: |
RELIGION UND SCHULE ABSEITS DES RELIGIONSUNTERRICHTS
Was sind religiöse Übungen und Veranstaltungen? |
Unter diesen Begriff fallen zum Beispiel Schulgottesdienste. Das Religionsunterrichtsgesetz definiert religiöse Übungen und Veranstaltungen als "Veranstaltungen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft zu besonderen Anlässen des schulischen, staatlichen oder kirchlichen Lebens."
Schülerinnen und Schüler, die daran teilnehmen möchten, sind dafür vom Unterricht freizustellen - und zwar unabhängig davon, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht. |
Wann muss ein Kreuz im Klassenzimmer hängen? |
Gehören an einer Schule mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler einem christlichen Bekenntnis an, so sind in allen Klassen vom Schulerhalter Kreuze anzubringen. Ist die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler dagegen nicht christlich, liegt die Entscheidung bei der Schule.
Das Anbringen von Symbolen anderer Religionen ist zulässig, aber nicht ausdrücklich geregelt. |